DIN 77200

Sicherungsdienstleistung nach DIN 77200-1:2022-10
und DIN 77200-2:2020-07

Zertifizierung gem. DIN 77200 erhalten und Sicherheit gewährleisten

Im November 2017 wurde die neue Version der DIN 77200 veröffentlicht und ersetzt somit die bis dahin gültige Version aus dem Jahr 2008. Seit dem 01. November 2018 gilt die neue Version der DIN 77200-1:2017-11, die Version DIN 77200:2008-05 wurde zurückgezogen und ist somit ungültig. Seit Juli 2020 ist nun auch die DIN 77200-2:2020-07 veröffentlicht. Diese legt erweiterte Anforderungen für Sicherungsdienstleistungen für besondere Leistungsbereich fest. Grundsätzlich müssen Unternehmen immer die Anforderungen der DIN 77200-1 erfüllen, auch wenn sie eine Zertifizierung nach Teil 2 anstreben.

Im Oktober 2022 ist die neue Version der DIN 77200-1:2022-10 erschienen, die Norm beinhaltet keine Übergangsregelung für bestehende Zertifizierungen auf Basis der DIN 77200-1:2017-11. Bestandskunden werden im nächsten regulären Audit auf die neue Version umgestellt, Neukunden werden direkt auf Basis der neuen Version 2022-10 zertifiziert. Die Akkreditierung der Qualidata GmbH wurde am 23.11.2022 angepasst.

Unser Dokumentation haben wir auf der Homepage ausgetauscht. Im Informationsblatt DIN 77200-1 stellen wir die Änderungen zwischen den Versionen dar, dieses steht ab sofort zur Verfügung. Für Rückfragen nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.

Wir sind eine der wenigen Zertifizierungsstellen, die aktuell über die Akkreditierung nach der DIN 77200 verfügen und somit gültige Zertifikate mit einem DAkkS-Symbol ausstellen dürfen. Nur diese Zertifikate entsprechend den Regelungen der DIN 77200-3 und sind am Markt gültig.

Die Qualidata GmbH ist seit November 2018 von der Deutschen Akkreditierungsstelle als akkreditierte Zertifizierungsstelle für die DIN 77200-1 zugelassen. Sie können die Akkreditierungsurkunde einsehen und die Gültigkeit über die Homepage der DAkkS prüfen. Die Akkreditierung für den Bereich der DIN 77200-2 erfolgte im September 2021. Die Qualidata GmbH war somit die erste Zertifizierungsstelle, die über eine Akkreditierung nach Teil 2 der Norm verfügte.

Mehr erfahren

Vorteile durch eine DIN 77200 Zertifizierung

Die Zertifizierung nach DIN 77200 ist für die Unternehmen mit einem deutlichen Wettbewerbsvorteil verbunden. Der Betrieb weist mit der Zertifizierung nach DIN 77200 nach, dass er die allgemeinen sowie erweiterten Anforderungen an Sicherheitsdienstleister bzw. Sicherheitsdienstleistungen für besondere Leistungsbereiche erfüllt.

Für Sicherheitsdienstleister besteht die Möglichkeit, sich nach den unterschiedlichen Sicherungsdienstleistungen (SDL) der DIN 77200-1 zertifizieren zu lassen. Hierbei werden die folgenden sieben Dienstleistungen unterschieden:

  • Stationäre Sicherungsdienstleistungen
    Alarmdienst, Empfangsdienst, Kontrolldienst
  • Mobile Sicherungsdienstleistungen
    Revierdienst, Interventionsdienst, Kontrolldienst
  • Veranstaltungssicherungsdienst

In Teil zwei (DIN 77200-2) werden darüber hinaus weitere Anforderungen für die vier Sicherungsdienstleistungen (SDL) für besondere Leistungsbereiche festgelegt:

  • Sicherungsdienstleistungen bei Veranstaltungen mit besonderer Sicherheitsrelevanz
  • Sicherungsdienstleistungen im öffentlichen Personenverkehr (ÖPV)
  • Sicherungsdienstleistungen für Objekte mit besonderer Sicherheitsrelevanz
  • Sicherungsdienstleistungen zum Schutz von Flüchtlings- und Asyleinrichtungen und/oder -unterkünften

Die Qualidata GmbH bietet ihren Kunden Zertifizierungen nach beiden Teilen der DIN 77200 an, auch in Kombination mit der ISO-Zertifizierungen. Bei Interesse an einer Zertifizierung, bitten wir Sie, die Antragsunterlagen einzureichen und uns bei Fragen zu kontaktieren.

Mehr erfahren

Zusatznutzen einer erfolgreichen Zertifizierung

Die Schritte des Zertifizierungsprozesses bringen eine intensive Beschäftigung mit den eigenen internen Prozessen sowie vorhandenen Sicherheitskonzepten mit sich. Die Erfahrung hat gezeigt, dass allein die intensive Durchleuchtung der Vorgänge und Prozesse meist zu wertvollen, individuellen Erkenntnissen führt. Schwachstellen und mögliche „blinde Flecken“ werden so besser erkannt und können entsprechend adressiert werden.

Die Vorteile, die sich durch die Vorbereitung auf die Zertifizierung und durch die Überprüfung der gesamten Struktur einschließlich der begleitenden Dokumentation einstellen, steigern das Bewusstsein der Mitarbeiter:innen für Schutz, Sicherheit sowie Verantwortung im gesamten Unternehmen.

Inhalt des Zertifizierungsverfahrens

Die aktuelle DIN 77200 für Sicherungsdienstleistungen (SDL) besteht aus folgenden Teilen:

  • Teil 1

    Allgemeine Anforderungen an Sicherheitsdienstleister

  • Teil 2

    Erweiterte Anforderungen an Sicherheitsdienstleister für besondere Leistungsbereiche

  • Teil 3

    Zertifizierungsverfahren zur Konformitätsbewertung von Sicherungsdienstleistungen nach DIN 77200-1 und DIN 77200-2

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Gerne stehen wir Ihnen für einen kostenlosen Erstkontakt zur Verfügung.

Voraussetzungen an einen Sicherheitsdienstleister

Anforderungen und Leistungskriterien an Sicherungsdienstleistungen (SDL) nach DIN 77200-1
werden nach drei Kategorien und entsprechenden SDL unterschieden und einzeln zertifiziert:

Stationäre Sicherheitsdienstleistungen

Alarmdienst

Form der Sicherungsdienstleistung, bei der Sicherheitsmitarbeiter an einem stationären Ort spezifische Kontrolltätigkeiten mittels technischer Systeme ausführen sowie Alarme bzw. Notmeldungen verfolgen und bei sicherheitsrelevanten Feststellungen Maßnahmen einleiten.

Empfangsdienst

Form der Sicherungsdienstleistung, bei der Sicherheitsmitarbeiter die repräsentative, oftmals
mehrsprachige Betreuung von Besuchern, Fremdfirmen, Lieferanten und Mitarbeitern ausüben sowie die Prüfung und Erteilung von Zugangserlaubnissen für diesen Personenkreis vornehmen.

Kontrolldienst

Form der Sicherungsdienstleistung, bei der Sicherheitsmitarbeiter an einem definierten Verrichtungsort Kontrolltätigkeiten ausführen, Vorgänge und Zustände sichern, überwachen oder kontrollieren, u. a. Alarme bzw. Notmeldungen verfolgen sowie bei sicherheitsrelevanten Feststellungen Maßnahmen einleiten.

Mobile Sicherheitsdienstleistungen

Revierdienst

Form der Sicherungsdienstleistung, bei der Sicherheitsmitarbeiter regelmäßig an mehreren, räumlich nicht zusammenhängenden Objekten, Kontrollen mit unterschiedlichen Aufgaben für mehr als einen Auftraggeber durchführen. Der Auftrag ist hier nach einer definierten Häufigkeit spezifische Arbeiten, Vorgänge und Zustände zu sichern, zu überwachen und/oder zu kontrollieren sowie bei sicherheitsrelevanten Feststellungen Maßnahmen einzuleiten.

Interventionsdienst

Form der Sicherungsdienstleistung, bei der Sicherheitsmitarbeiter auf Veranlassung die Durchführung vereinbarter Maßnahmen aufgrund eines speziellen, nicht regelmäßig eintretenden Ereignisses am Ereignisort innerhalb einer festgelegten Frist vornehmen.

Kontrolldienst

Form der Sicherungsdienstleistung, bei der Sicherheitsmitarbeiter an einem definierten Verrichtungsort Kontrolltätigkeiten ausführen, Vorgänge und Zustände sichern, überwachen oder kontrollieren, u. a. Alarme bzw. Notmeldungen verfolgen sowie bei sicherheitsrelevanten Feststellungen Maßnahmen einleiten.

Veranstaltungssicherungsdienst

Veranstaltungssicherungsdienst

Form der Sicherungsdienstleistung, bei Veranstaltungen mit folgenden Tätigkeiten: Durchsuchung der Besucher mit Körpernachschau, Bewachung von Produktionsmaterialien, Schutz des Künstlers im äußeren Zugangsbereich, mobile Streifen, Verfolgung von Alarmen und Notmeldungen und die Einleitung von Maßnahmen bei sicherheitsrelevanten Feststellungen.

Sicherheitsdienstleister mit besonderen Leistungsbereichen

Darüber hinaus legt die DIN 77200-2 erweiterte Anforderungen an besondere Leistungsbereiche fest.
Es werden vier Sicherungsdienstleistungen nach Teil 2 der Norm unterschieden:

Sicherheitsdienstleistungen bei Veranstaltungen mit besonderer Sicherheitsrelevanz
Veranstaltung, bei der auf Grundlage der Einzelfallbewertung des Auftraggebers auf Basis der Kriterienliste ein besonderes Gefährdungspotential vorliegt. Als relevante Kriterien gelten:

  • Auflagen von Behörden
  • Zusammensetzung Gäste (z. B. Alter, Aggressions-/Konfliktpotential, Einfluss berauschender Mitteln)
  • Aktuelle Bedrohungslage, erwartete Störer (z. B. rivalisierende Gruppen), Anwesenheit von Personen, die einer erhöhten Gefährdung unterliegen (z. Β. Schutzpersonen, VIP)
  • Symbolkraft (z.B. politisch, religiös, kulturell, örtlich, historisch)
  • Veranstaltungsort und Infrastruktur (Relation der Gästezahlen und maximal zulässige Gästezahl z.B. zu Gemeindegröße, Lage und Ausgestaltung des Veranstaltungsortes, neue oder unbekannte Örtlichkeit, Zuwegungen, Verkehrsanbindung, Versorgungsanschlüsse, Umfriedung, Parallelveranstaltungen, Nähe zu gefährdeter Infrastruktur, Anwohner und Anlieger, Witterungseinflüsse, Zeit und Dauer)
  • Wirkung in der Öffentlichkeit (Art und Bedeutung der Veranstaltung, Medienwirksamkeit)

Sicherheitsdienstleistungen für Objekte mit besonderer Sicherheitsrelevanz

Hierbei handelt es sich um Objekt oder Teilbereich, bei denen auf Grundlage der Einzelfallbewertung des Betreibers oder Eigentümers ein erhöhtes Gefährdungspotential vorliegt. Erhöhte Gefährdungspotentiale liegen z.B. vor, wenn rechtswidrige Angriffe oder sonstige sicherheitsrelevante Ereignisse in deren Folge, zu Unternehmens- und/oder geschäftskritischen Betriebsausfällen, erheblichen Gefahren für Leib und Leben oder wesentlichen Beeinträchtigungen der öffentlichen Sicherheit führen können.

Sicherheitsdienstleistungen zum Schutz von Flüchtlings- und Asyleinrichtungen und/oder – Unterkünften

Dies betrifft Immobilien oder Einrichtungein, die der Aufnahme und/oder der vorübergehenden amtlichen Unterbringung in Notunterkünften von Asylsuchenden oder Flüchtlingen dienen (z.B. Gemeinschaftsunterkünfte, Erstaufnahmeeinrichtungen).

Sicherheitsdienstleistungen im Öffentlichen Personalverkehr

Es handelt sich um Sicherungsdienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (inklusive Fahrzeugen). Hierbei erbringen die Sicherheitsmitarbeitenden Tätigkeiten bei denen Fahrgäste, Mitarbeitende, Betriebsanlagen und/oder -einrichtungen des öffentlichen Personenverkehrs kontrolliert, überwacht und/oder gesichert werden, Alarme bzw. Notmeldungen aufgenommen, verfolgt und bei Bedarf Erstmaßnahmen eingeleitet werden (z.B. Information der Polizei oder hilfeleistender Stellen).

Wichtige Hinweise:

Bitte berücksichtigen Sie, dass seit der DIN 77200-1:2017-11 nicht mehr nach Leistungsstufen zertifiziert wird, sondern die jeweiligen Sicherungsdienstleistungen (SDL) die Grundlage der Zertifizierung bilden. Sie müssen bereits bei Antragstellung angeben, welche Sicherungsdienstleistungen in die Zertifizierung einbezogen werden sollen. Das Kapitel 9 Geld- und Wertdienste der DIN 77200:2008 ist vollständig entfallen. Für diesen Bereich gibt es nun eine eigenständige Norm, die DIN 77210-1:2018-07, erschienen. Die Norm-Familie besteht aus zwei Teilen, Teil 1 legt die Anforderungen fest und Teil 2 beschreibt das Zertifizierungsverfahren.

Mehr erfahren

Ablauf des Zertifizierungsverfahrens für SDL nach DIN 77200

Das Zertifizierungsverfahren nach DIN 77200 gliedert sich, identisch zur Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001, in einen 3-Jahres-Rhythmus.

  • Erstzertifizierung – das genaue Verfahren wird nachfolgend im Detail beschrieben.
  • Überwachungsaudit im ersten Jahr nach der Erstzertifizierung – Für die Überwachung wird der Aufwand auf Grundlage der Erstzertifizierung mit dem Faktor 0,5 angesetzt.
  • Überwachungsaudit im zweiten Jahr nach der Erstzertifizierung – Für die Überwachung wird der Aufwand auf Grundlage der Erstzertifizierung mit dem Faktor 0,5 angesetzt.
  • – Re-Zertifizierung im dritten Jahr nach der Erstzertifizierung – Für die Verlängerung wird der Aufwand auf Grundlage der Erstzertifizierumg mit dem Faktor 0,75 angesetzt. Das Verlängerungsaudit muss spätestens 3 Monate vor dem Auslaufen des Zertifikates erfolgen.

Der Ablauf eines Audits gliedert sich in drei Phasen. Die hier dargestellten Punkte spiegeln den Ablauf einer Erstzertifizierung wider. Einzelne Punkte dieser Auflistung sind im Rahmen der Überwachungsaudits bzw. der Verlängerung nicht notwendig.

Auditvorbereitung

1. Sicherheitsdienstleister reicht Antrag und Standortliste bei Qualidata GmbH ein
2. Antragsprüfung, Erstellung des Auditprogramms und eines Angebots durch die Qualidata GmbH
3. Angebotsannahme durch Ihr Unternehmen
4. Vertragsabschluss zwischen Sicherheitsdienstleister und Qualidata GmbH
5. Beauftragung eines Auditors durch die Qualidata GmbH
6. Terminabstimmung zwischen dem leitenden Auditor und dem Kunden

Auditdurchführung

1. Sicherheitsdienstleister liefert geforderte Daten und eine Auftragsliste zur Ermittlung der Stichproben
2. Sicherheitsdienstleister reicht geforderte Unterlagen und Nachweise nach DIN 77200-1:2017-11 und DIN 77200-2:2020-07 ein
3. Durchführung des Audits vor Ort
4. Treffen von Auditfeststellungen durch den Auditor
5. Empfehlung des leitenden Auditors zur Zertifizierung

Auditnachbereitung

1. Erstellung des Auditberichts durch den leitenden Auditor
2. Abarbeitung der getroffenen Auditfeststellungen durch den Sicherheitsdienstleister (Frist 3 Monate)
3. Veto-Prüfung und Zertifikatsentscheidung durch Qualidata GmbH
4. Zertifikatserstellung und -versand durch die Qualidata GmbH

Im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens treffen die Auditoren, sofern relevant, Auditfeststellungen. Anders als bei der DIN EN ISO 9001 darf das Zertifikat nach DIN 77200 erst ausgestellt werden, wenn die Auditfeststellungen durch den Kunden vollständig behoben wurden. Hierfür gilt eine Frist von drei Monaten ab dem Zeitpunkt des Vor-Ort-Audits. Behebt der Kunde die Feststellung nicht fristgerecht bzw. innerhalb der Frist nicht vollständig, so darf das Zertifikat nicht ausgestellt werden.

Diese Frist gilt auch bei Auditfeststellungen, welche innerhalb der Überwachung getroffen werden. Das beschriebene Vorgehen begründet sich durch Vorgaben der DIN 77200-3 (Zertifizierungsverfahren zur Konformitätsbewertung von Sicherungsdienstleistungen nach DIN 77200-1 und DIN 77200-2) und muss von allen Zertifizierungsstellen angewendet werden.

Nach der erfolgreichen Zertifizierung sind unsere Kunden dazu verpflichtet, der Qualidata GmbH wesentliche Änderungen mitzuteilen. Hierzu gehören z.B. Änderungen, die folgende Punkte betreffen:

  • Standort- und Namensänderungen des zertifizierten Sicherheitsdienstleisters
  • Änderungen in der Aufbauorganisation
  • Eigentümerschaft
  • Änderungen der wesentlichen Betriebsabläufe, die Auswirkungen auf den Geltungsbereich des Zertifikats haben

Informationen zur Verwendung der Zeichen der Qualidata GmbH bzw. zum Entzug von Zertifikaten können der Zertifizierungsordnung DIN 77200 entnommen werden. Nähere Informationen und Unterlagen zur Antragstellung finden Sie im Downloadbereich.

Haben Sie Fragen zu unseren Zertifizierungsangeboten? Sprechen Sie uns an. Wir senden Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.

Mehr erfahren

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Wir bieten Ihnen persönliche Ansprechpartner. Gerne stehen wir für einen kostenlosen Erstkontakt zur Verfügung.