2022-12 Empfehlungen Beirat AZAV

AZAV
bpetersen
3. Januar 2023
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Am 29.12.2022 wurden neue Empfehlungen des Beirats zur AZAV veröffentlicht. Die Änderungen betreffen die Zulassungen von Maßnahmen nach §§ 45 und 81 SGB III. Zukünftig muss im Zulassungsverfahren die Art der Maßnahmen nach verschiedenen Maßnahmeformen unterschieden werden. Folgende Maßnahmeformen wurden definiert:

  1. Präsenzmaßnahmen
  2. Digitale (virtuelle) Maßnahmen
  3. Kombinierte (hybride) Maßnahmen

Die detaillierten Ausführungen zu den o.g. Maßnahmeformen können der Empfehlung auf Seite 23 entnommen werden. Hier finden Sie ebenfalls eine Abgrenzung zum Fernunterricht nach dem FernUSG.

Die Maßnahmeform muss schlüssig über die Maßnahmedokumentation nachvollziehbar sein. Dieses betrifft z.B. folgende maßnahmebezogenen Unterlagen (Konzept, Kalkulation, Zertifikat, Informationen des Trägers an Teilnehmende wie beispielsweise Flyer, Internetpräsenz usw.). Dieses neue Empfehlung gibt ab Inkrafttreten für neue Maßnazulassungen. Bereits erteilte Zertifikate müssen nicht angepasst werden. Jedoch muss die Maßnahmeform auch bei Äänderungen oder Verlängerungen von Maßnahmen berücksichtigt werden. Die Qualidata GmbH passt ihre Unterlagen zeitnah an die neuen Anforderungen an. Die neue Empfehlung ist ab dem 23.02.2023 gültig und findet danach übergreifend Anwendung.