DIN 77200
Zertifizierung gem. DIN 77200
Zertifizierung gem. DIN 77200 erhalten und Sicherheit und Qualität gewährleisten
Im November 2017 wurde die neue Normenreihe DIN 77200 veröffentlicht und ersetzt somit die bis dahin gültige Version aus dem Jahr 2008. Seit dem 01. November 2018 gilt die neue Version der DIN 77200-1. Die Version DIN 77200:2008-05 wurde zurückgezogen.
Seit Juli 2020 ist die DIN 77200-2:2020-07 veröffentlicht. Diese legt erweiterte Anforderungen für Sicherungsdienstleistungen für besondere Leistungsbereiche fest. Grundsätzlich müssen Unternehmen immer die Qualitätskriterien nach DIN 77200-1 erfüllen, auch wenn sie eine Zertifizierung nach Teil 2 anstreben.
Im Oktober 2022 fand die Veröffentlichung der neuesten Fassung der DIN 77200-1:2022-10 statt, diese beinhaltet die allgemeinen Anforderungen an Sicherheitsdienstleister.
Wir sind eine der wenigen Zertifizierungsstellen, die aktuell über die Akkreditierung für die Normen der DIN 77200-1 und DIN 77200-2 verfügen und somit gültige Zertifikate mit einem DAkkS-Symbol ausstellen dürfen. Nur diese Zertifikate entsprechen den Regelungen der DIN 77200-3 und sind am Markt gültig.
Die Qualidata GmbH ist von der Deutschen Akkreditierungsstelle als akkreditierte Zertifizierungsstelle für die Normreihe DIN 77200-1 sowie die DIN 77200-2 zugelassen. Sie können die Akkreditierungsurkunde einsehen und die Gültigkeit über die Homepage der DAkkS prüfen.
Vorteile durch eine DIN 77200 Zertifizierung
Die Zertifizierung nach DIN 77200 ist für die Unternehmen mit einem deutlichen Wettbewerbsvorteil verbunden. Der Betrieb weist mit der Zertifizierung nach DIN 77200 nach, dass er die allgemeinen sowie erweiterten Anforderungen an Sicherheitsdienstleister für besondere Leistungsbereiche erfüllt.
Sicherheitsdienstleistern steht die Möglichkeit offen, sich nach den unterschiedlichen Sicherungsdienstleistungen (SDL) der DIN 77200-1:2022-10 zertifizieren zu lassen. Hierbei werden die folgenden sieben Dienstleistungen der Sicherheitsbranche unterschieden. Dies sind im Überblick:
- Stationäre Sicherungsdienstleistungen
Alarmdienst, Empfangsdienst, Kontrolldienst - Mobile Sicherungsdienstleistungen
Revierdienst, Interventionsdienst, Kontrolldienst - Veranstaltungssicherungsdienst
In Teil zwei (DIN 77200-2) werden darüber hinaus weitere Anforderungen für die vier SDL für besondere Leistungsbereiche festgelegt:
- Sicherungsdienstleistungen bei Veranstaltungen mit besonderer Sicherheitsrelevanz
- Sicherungsdienstleistungen im öffentlichen Personenverkehr (ÖPV)
- Sicherungsdienstleistungen für Objekte mit besonderer Sicherheitsrelevanz
- Sicherungsdienstleistungen zum Schutz von Flüchtlings- und Asyleinrichtungen und/oder -unterkünften
Die Qualidata GmbH bietet ihren Kunden Zertifizierungen nach beiden Teilen der DIN 77200 an, auch in Kombination zum Beispiel mit der ISO 9001 Zertifizierung. Bei Interesse an einer Zertifizierung bitten wir Sie, die Antragsunterlagen einzureichen und uns bei Fragen zu kontaktieren.
Zusatznutzen einer erfolgreichen Zertifizierung
Die Organisation und Durchführung von Zertifizierungen bringt eine intensive Beschäftigung mit den eigenen internen Prozessen sowie vorhandenen Sicherheitskonzepten mit sich. Die Erfahrung hat gezeigt, dass allein die intensive Durchleuchtung aller Normanforderungen und ihrer zugehörigen Prozesse zu wertvollen, individuellen Erkenntnissen führt. Schwachstellen und mögliche „blinde Flecken“ werden bei einer systematischen Arbeitsweise besser erkannt und können entsprechend adressiert werden.
Die Vorteile, die sich durch die Vorbereitung auf die Zertifizierung und durch die Überprüfung der gesamten Struktur einschließlich der begleitenden Dokumentation einstellen, steigern das Bewusstsein der Mitarbeiter:innen für Schutz, Sicherheit sowie Verantwortung im gesamten Unternehmen – dies kann am Ende des Tages bares Geld bedeuten und die Leistungsfähigkeit verbessern.
Inhalt des Zertifizierungsverfahrens
Die aktuelle DIN 77200 für Sicherungsdienstleistungen (SDL) besteht aus folgenden Teilen:
DIN 77200-1
Allgemeine Anforderungen an Sicherheitsdienstleister
DIN 77200-2
Erweiterte Anforderungen an Sicherheitsdienstleister für besondere Leistungsbereiche
DIN 77200-3
Zertifizierungsverfahren zur Konformitätsbewertung von Sicherungsdienstleistungen nach DIN 77200-1 und DIN 77200-2
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Gerne stehen wir Ihnen für einen kostenlosen Erstkontakt zur Verfügung.
Voraussetzungen an Sicherungsdienstleistungen nach DIN 77200
Anforderungen und Leistungskriterien an Sicherungsdienstleistungen (SDL) nach DIN 77200-1 werden nach drei Kategorien und entsprechenden SDL unterschieden und einzeln zertifiziert.
Stationäre Sicherheitsdienstleistungen
Alarmdienst
Empfangsdienst
mehrsprachige Betreuung von Besuchern, Fremdfirmen, Lieferanten und Mitarbeitern ausüben sowie die Prüfung und Erteilung von Zugangserlaubnissen für diesen Personenkreis vornehmen.
Kontrolldienst
Hinzu kommen Überprüfung, Nachweis und Einhaltung von Dienstleistungen im mobilen Sicherheitsbereich, die in die Normenreihe DIN 77200-1 einspielen:
Mobile Sicherheitsdienstleistungen
Revierdienst
Interventionsdienst
Form der Sicherungsdienstleistung, bei der Sicherheitsmitarbeiter auf Veranlassung die Durchführung vereinbarter Maßnahmen aufgrund eines speziellen, nicht regelmäßig eintretenden Ereignisses am Ereignisort innerhalb einer festgelegten Frist vornehmen.
Kontrolldienst
Veranstaltungssicherungsdienst
Veranstaltungssicherungsdienst
Sicherungsdienstleistung für besondere Leistungsbereiche
Darüber hinaus legt die Norm DIN 77200-2 erweiterte Anforderungen an besondere Leistungsbereiche fest. Es werden vier Sicherungsdienstleistungen (SDL) nach Teil 2 der Norm unterschieden:
Sicherheitsdienstleistungen bei Veranstaltungen mit besonderer Sicherheitsrelevanz
Veranstaltung, bei der auf Grundlage der Einzelfallbewertung des Auftraggebers auf Basis der Kriterienliste ein besonderes Gefährdungspotential vorliegt. Als relevante Kriterien gelten:
- Auflagen von Behörden
- Zusammensetzung Gäste (z. B. Alter, Aggressions-/Konfliktpotential, Einfluss berauschender Mitteln)
- Aktuelle Bedrohungslage, erwartete Störer (z. B. rivalisierende Gruppen), Anwesenheit von Personen, die einer erhöhten Gefährdung unterliegen (z. Β. Schutzpersonen, VIP)
- Symbolkraft (z.B. politisch, religiös, kulturell, örtlich, historisch)
- Veranstaltungsort und Infrastruktur (Relation der Gästezahlen und maximal zulässige Gästezahl z.B. zu Gemeindegröße, Lage und Ausgestaltung des Veranstaltungsortes, neue oder unbekannte Örtlichkeit, Zuwegungen, Verkehrsanbindung, Versorgungsanschlüsse, Umfriedung, Parallelveranstaltungen, Nähe zu gefährdeter Infrastruktur, Anwohner und Anlieger, Witterungseinflüsse, Zeit und Dauer)
- Wirkung in der Öffentlichkeit (Art und Bedeutung der Veranstaltung, Medienwirksamkeit)
Sicherheitsdienstleistungen für Objekte mit besonderer Sicherheitsrelevanz
Hierbei handelt es sich um Objekt oder Teilbereich, bei denen auf Grundlage der Einzelfallbewertung des Betreibers oder Eigentümers ein erhöhtes Gefährdungspotential vorliegt. Erhöhte Gefährdungspotentiale liegen z.B. vor, wenn rechtswidrige Angriffe oder sonstige sicherheitsrelevante Ereignisse in deren Folge, zu Unternehmens- und/oder geschäftskritischen Betriebsausfällen, erheblichen Gefahren für Leib und Leben oder wesentlichen Beeinträchtigungen der öffentlichen Sicherheit führen können.
Sicherheitsdienstleistungen zum Schutz von Flüchtlings- und Asyleinrichtungen und/oder – Unterkünften
Sicherheitsdienstleistungen im Öffentlichen Personalverkehr
Wichtige Hinweise
Bitte berücksichtigen Sie, dass seit der Fassung der DIN 77200-1 im November 2017 nicht mehr nach Leistungsstufen zertifiziert wird, sondern die jeweiligen Sicherungsdienstleistungen nach DIN 77200 (SDL) die Grundlage der Zertifizierung bilden. Sie müssen bereits bei Antragstellung angeben, welche Sicherungsdienstleistungen in die Zertifizierung einbezogen werden sollen. Das Kapitel 9 Geld- und Wertdienste der DIN 77200:2008 ist vollständig entfallen. Für diese Dienstleistung gibt es nun eine eigenständige Normanforderung, die DIN 77210-1. Die Norm besteht aus zwei Teilen, Teil 1 legt die Anforderungen fest und Teil 2 beschreibt das Zertifizierungsverfahren.
Ablauf des Zertifizierungsverfahrens für SDL nach DIN 77200
- Erstzertifizierung – das genaue Verfahren wird nachfolgend durch detaillierte Informationen beschrieben.
- Überwachungsaudit im ersten Jahr nach der Erstzertifizierung – Für die Überwachung wird in der Regel der Aufwand auf Basis der Erstzertifizierung mit dem Faktor 0,5 angesetzt.
- Überwachungsaudit im zweiten Jahr nach der Erstzertifizierung – Für die Überwachung wird in der Regel der Aufwand auf Basis der Erstzertifizierung mit dem Faktor 0,5 angesetzt.
- Re-Zertifizierung im dritten Jahr nach der Erstzertifizierung – Für die Verlängerung wird in der Regel der Aufwand auf Basis der Erstzertifizierung mit dem Faktor 0,75 angesetzt. Das Audit zur Re-Zertifizierung muss spätestens 3 Monate vor dem Auslaufen des Zertifikates erfolgen.
Auditvorbereitung
- Organisation reicht Antrag und Standortliste bei Qualidata GmbH ein
- Antragsprüfung, Erstellung des Auditprogramms und eines Angebots durch die Qualidata GmbH
- Angebotsannahme durch Ihr Unternehmen
- Vertragsabschluss zwischen Organisation und Qualidata GmbH
- Beauftragung eines Auditors durch die Qualidata GmbH
- Terminabstimmung zwischen dem leitenden Auditor und der Organisation
Auditdurchführung
- Organisation reicht geforderte Unterlagen und Nachweise gem. den Normanforderungen nach DIN 77200-1:2022-10 und DIN 77200-2:2020-07 über einen vordefinierten Zip-Ordner ein
- Durchführung des Audits vor Ort
- Treffen von Auditfeststellungen durch den Auditor
- Empfehlung des leitenden Auditors zur Zertifizierung
Auditnachbereitung
- Erstellung des Auditberichts durch den leitenden Auditor
- Abarbeitung der getroffenen Auditfeststellungen durch den Sicherheitsdienstleister (Frist 3 Monate)
- Veto-Prüfung und Zertifikatsentscheidung durch Qualidata GmbH
- Zertifikatserstellung und -versand durch die Qualidata GmbH
Im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens treffen die Auditoren, sofern relevant, Auditfeststellungen auf Basis der Normanforderungen. Anders als bei der DIN EN ISO 9001 darf das Zertifikat nach DIN 77200 erst ausgestellt werden, wenn die Auditfeststellungen durch den Kunden vollständig behoben wurden. Hierfür gilt eine maximale Frist von drei Monaten ab dem Zeitpunkt des Vor-Ort-Audits. Behebt die Seite des Kunden die Feststellung nicht fristgerecht bzw. innerhalb der Frist nicht vollständig, so darf das Zertifikat nicht ausgestellt werden.
Diese Frist gilt auch bei Auditfeststellungen, welche innerhalb der Überwachungsaudits getroffen werden. Das beschriebene Vorgehen begründet sich durch Vorgaben der DIN 77200-3 (Zertifizierungsverfahren zur Konformitätsbewertung von Sicherungsdienstleistungen nach DIN 77200-1 und DIN 77200-2) und muss von allen Zertifizierungsstellen angewendet werden.
Nach der erfolgreichen Zertifizierung sind unsere Kunden dazu verpflichtet, der Qualidata GmbH wesentliche Änderungen mitzuteilen. Hierzu gehören z.B. Änderungen, die folgende Punkte betreffen:
- Standort- und Namensänderungen des zertifizierten Sicherheitsdienstleisters
- Änderungen in der Aufbauorganisation
- Eigentümerschaft
- Änderungen der wesentlichen Betriebsabläufe, die Auswirkungen auf den Geltungsbereich des Zertifikats haben
Haben Sie Fragen zu unseren Zertifizierungsangeboten oder der Norm sowie den Anforderungen? Sprechen Sie uns an. Wir senden Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Wir bieten Ihnen persönliche Ansprechpartner. Gerne stehen wir für einen kostenlosen Erstkontakt zur Verfügung.