Pünktlich zum Stichtag 01. Juli 2026 hat die Bundesagentur für Arbeit die neuen Bundesdurchschnittskostensätze veröffentlicht. Sie können die neuen Liste hier abrufen.
Wichtig: Wir haben aufgrund der neuen BDK-S Listen nun auch unsere Maßnahmelisten für § 45 und § 81 SGB III überarbeitet. Diese finden Sie im Download-Bereich. Alle Anträge von Maßnahmen ab dem 01.07.2026 erfolgen auf Basis der neuen Kostensätze. Anträge die vor diesem Stichtag gestellt wurden, erfolgen noch auf Basis der alten Kostensätze aus dem Jahr 2024.
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