Die Bundesagentur für Arbeit hat die Fachliche Weisung zur Kostenzustimmung aktualisiert. Die neue Fassung konkretisiert das Verfahren bei Maßnahmen, deren kalkulierte Kosten die maßgeblichen Bundes-Durchschnittskostensätze um mehr als 25 Prozent überschreiten.
Zum 01.04.2026 ist die neue Fachliche Weisung zur Kostenzustimmung der Bundesagentur für Arbeit in Kraft getreten. Sie betrifft Maßnahmen nach § 179 Abs. 2 SGB III i. V. m. § 3 Abs. 6 AZAV und präzisiert die Aufgabenverteilung zwischen fachkundiger Stelle und Bundesagentur für Arbeit im Zulassungsverfahren. Nach der gesetzlichen Regelung bedarf die Zulassung einer Maßnahme der Zustimmung der Bundesagentur, wenn die kalkulierten Maßnahmekosten aufgrund notwendiger besonderer Aufwendungen die durchschnittlichen Kostensätze um mehr als 25 Prozent überschreiten.
Ebenso wurde ein neuer Kostenvorlagebogen für die Kostenzustimmung veröffentlicht. Dieser wird ebenfalls ab dem 01. April 2026 zum Einsatz kommen.
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