2022-12 Empfehlungen Beirat AZAV

AZAV
bpetersen
3. Januar 2023
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Am 29.12.2022 wurden neue Empfehlungen des Beirats zur AZAV verรถffentlicht. Die ร„nderungen betreffen die Zulassungen von MaรŸnahmen nach ยงยง 45 und 81 SGB III. Zukรผnftig muss im Zulassungsverfahren die Art der MaรŸnahmen nach verschiedenen MaรŸnahmeformen unterschieden werden. Folgende MaรŸnahmeformen wurden definiert:

  1. PrรคsenzmaรŸnahmen
  2. Digitale (virtuelle) MaรŸnahmen
  3. Kombinierte (hybride) MaรŸnahmen

Die detaillierten Ausfรผhrungen zu den o.g. MaรŸnahmeformen kรถnnen der Empfehlung auf Seite 23 entnommen werden. Hier finden Sie ebenfalls eine Abgrenzung zum Fernunterricht nach dem FernUSG.

Die MaรŸnahmeform muss schlรผssig รผber die MaรŸnahmedokumentation nachvollziehbar sein. Dieses betrifft z.B. folgende maรŸnahmebezogenen Unterlagen (Konzept, Kalkulation, Zertifikat, Informationen des Trรคgers an Teilnehmende wie beispielsweise Flyer, Internetprรคsenz usw.). Dieses neue Empfehlung gibt ab Inkrafttreten fรผr neue MaรŸnazulassungen. Bereits erteilte Zertifikate mรผssen nicht angepasst werden. Jedoch muss die MaรŸnahmeform auch bei ร„รคnderungen oder Verlรคngerungen von MaรŸnahmen berรผcksichtigt werden. Die Qualidata GmbH passt ihre Unterlagen zeitnah an die neuen Anforderungen an. Die neue Empfehlung ist ab dem 23.02.2023 gรผltig und findet danach รผbergreifend Anwendung.