Am 29.12.2022 wurden neue Empfehlungen des Beirats zur AZAV verรถffentlicht. Die รnderungen betreffen die Zulassungen von Maรnahmen nach ยงยง 45 und 81 SGB III. Zukรผnftig muss im Zulassungsverfahren die Art der Maรnahmen nach verschiedenen Maรnahmeformen unterschieden werden. Folgende Maรnahmeformen wurden definiert:
Die detaillierten Ausfรผhrungen zu den o.g. Maรnahmeformen kรถnnen der Empfehlung auf Seite 23 entnommen werden. Hier finden Sie ebenfalls eine Abgrenzung zum Fernunterricht nach dem FernUSG.
Die Maรnahmeform muss schlรผssig รผber die Maรnahmedokumentation nachvollziehbar sein. Dieses betrifft z.B. folgende maรnahmebezogenen Unterlagen (Konzept, Kalkulation, Zertifikat, Informationen des Trรคgers an Teilnehmende wie beispielsweise Flyer, Internetprรคsenz usw.). Dieses neue Empfehlung gibt ab Inkrafttreten fรผr neue Maรnazulassungen. Bereits erteilte Zertifikate mรผssen nicht angepasst werden. Jedoch muss die Maรnahmeform auch bei รรคnderungen oder Verlรคngerungen von Maรnahmen berรผcksichtigt werden. Die Qualidata GmbH passt ihre Unterlagen zeitnah an die neuen Anforderungen an. Die neue Empfehlung ist ab dem 23.02.2023 gรผltig und findet danach รผbergreifend Anwendung.