Seit Oktober 2024 gibt es im Zulassungsverfahren von Maßnahmen nach § 16k SGB II einen eigenständigen Kostenvorlagebogen der Bundesagentur für Arbeit. Dieser Kostenvorlagebogen ist gem. unseren Richtlinien immer zu verwenden, wenn bei einer Maßnahmezulassung der beantragte Kostensatz über dem B-DKS liegt. Sofern die Überschreitung mehr als 25% betrifft, muss dieser Kostenvorlagebogen zur Genehmigung an das Team Kostenzustimmung Operativer Service Sachsen-Anhalt eingereicht werden.
Für Maßnahmen nach § 45 SGB III sowie nach § 81 SGB III gilt weiterhin der alte Kostenvorlagebogen. Sie finden die aktuellen Versionen immer im Downloadbereich unserer Homepage.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.