2024-02 Neue AZAV-Empfehlungen des Beirats

AZAV
bpetersen
5. März 2024
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Am 28.02.2024 wurden aktualisierte Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III veröffentlicht. Die neue Version enthält in der Anlage 8 (ab Seite 45) ein Klarstellungstext des BMAS mit Informationen über die Durchführung von Maßnahmen im Gutscheinverfahren zur ganzheitlichen Betreuung gem. § 16k SGB II. Dieser führt z.B.  aus, dass neben einer Maßnahmenzulassung auch eine Trägerzulassung im Fachbereich 1 benötigt wird. Bei den Maßnahmen nach § 16k SGB II handelt es sich eigenständige Maßnahmen mit eigenständigen 16k-Gutscheinen und somit keine Unterprodukte nach § 45 SGB III. Auf die Nutzung von Maßnahmebausteinen ist aufgrund der individuellen Betreuung zu verzichten. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der neuen Empfehlung. Für evtl. Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Die Empfehlung verweist auch auf die Fachliche Weisung der BA zum § 16k SGB II.

Ebenfalls finden sich in der Anlage 5 und 6 Musterzertifikate für Maßnahmen nach § 16k SGB II. Wir werden unsere Vorlagen zeitnah überarbeiten und neue Zulassungsverfahren erfolgen ab sofort auf Basis des Musterzertifikats für Maßnahmen nach § 16k SGB II.