Am 10.06.2025 wurdenย aktualisierte Empfehlungen des Beirats nach ยง 182 SGB IIIย verรถffentlicht. Die neuen Empfehlungen befassen sich maรgeblich mit konkretisierten Anforderungen fรผr die Festlegungen und Zulassung von Maรnahmenanteilen in der asynchronen Durchfรผhrungsform.
Die wesentlichen Informationen hierzu:
Definition Unterricht
Unabhรคngig von der Durchfรผhrungsform ist Unterricht davon charakterisiert, dass jederzeit eine direkte, unmittelbare Interaktion zwischen den Lehr- und Fachkrรคften und den Teilnehmenden mรถglich ist. Wรคhrend der gesamten Dauer wird der Unterricht/die Maรnahme von den hierfรผr vorgesehenen Lehr- und Fachkrรคften durchgefรผhrt bzw. aktiv begleitet (synchroner Informationsaustausch). Unterricht kann beispielsweise auch den begleiteten Einsatz von interaktiven Medien, Projekt-/Gruppenarbeiten oder innovative Lernformen beinhalten. In diesen Fรคllen muss im Maรnahmekonzept u.a. konkret dargestellt werden, wie der synchrone Informationsaustausch sowie die Lernerfolgskontrolle sichergestellt werden. Die eingesetzten Unterrichtsmethoden mรผssen geeignet sein, die jeweiligen Ziele der unterschiedlichen Fรถrderleistungen erreichen zu kรถnnen und dรผrfen deren gesetzlicher Intention nicht zuwiderlaufen.
Abgrenzung zum Unterricht
Es handelt sich nicht um Unterricht, wenn die Teilnehmenden sich Kenntnisse und Fรคhigkeiten mithilfe von Medien selbst aneignen (z.B. Selbstlerneinheiten, Lehrbriefe, Learning Nuggets) und keine Mรถglichkeit besteht, jederzeit und unmittelbar mit den im Rahmen der Maรnahme eingesetzten Lehr- und Fachkrรคften in Kontakt zu treten (asynchroner Informationsaustausch). Die Mรถglichkeit, dass Teilnehmende beispielsweise in einem Forum oder รผber eine Hotline Fragen stellen oder Kommentare teilen kรถnnen, ist nicht ausreichend, um von einem synchronen Informationsaustausch im Sinne der Unterrichtsdefinition ausgehen zu kรถnnen.
Asynchrone Anteile in Maรnahmen
Neben Unterricht im o. g. Sinne kรถnnen asynchrone Anteile Bestandteil von Maรnahmen sein. Sie zรคhlen aber nicht zu den Unterrichts-/Maรnahmestunden. Sie werden zukรผnftig, รคhnlich wie Maรnahmeteile bei einem Arbeitgeber oder betriebliche Lernphasen, gesondert auf dem Zertifikat ausgewiesen.
Auswirkungen von asynchronen Maรnahmeanteilen auf die Darstellungen im Konzept:
Sofern die Maรnahme asynchrone Anteile umfasst, sind deren Inhalte und Ausgestaltung im Maรnahmekonzept nachvollziehbar darzustellen. Als Bestandteil der Maรnahme ermรถglichen die asynchronen Anteile den Teilnehmenden eine Aneignung definierter Lerninhalte. Der Trรคger hat u. a. darzulegen, wie die Einbettung in das pรคdagogische Gesamtkonzept erfolgt und die Zielerreichung in der Selbstlernphase sichergestellt wird. Individuelle Vor- bzw. Nachbereitungszeiten der Teilnehmenden (auรerhalb der Lehrgangszeit) sind klar von asynchronen Anteilen abzugrenzen und nicht Bestandteil der Maรnahme. Maรnahmen der ganzheitlichen Betreuung kรถnnen auf Grund der Besonderheiten in der Ausgestaltung keine asynchronen Maรnahmeteile beinhalten.
Auswirkungen von asynchronen Maรnahmeanteilen auf die Kalkulation:
Kosten, die im Zusammenhang mit asynchronen Bestandteilen einer Maรnahme entstehen, kรถnnen in die Gesamtkostenkalkulation einbezogen und anteilig auf die Unterrichts- bzw. Maรnahmestunden umgelegt werden. Dabei sind die Kosten fรผr die asynchronen Anteile gesondert auszuweisen. Fรผr die Ermittlung der Kosten je Maรnahme-/Unterrichtsstunde ist die Gesamtsumme der kalkulierten Kosten (inklusive der Kosten fรผr asynchrone Anteile) durch die Anzahl der synchronen Maรnahme-/ Unterrichtsstunden zu dividieren.
Sprechen Sie uns gern im Fall von Rรผckfragen an!