Am 08. Januar 2025 ist eine neuer Umsetzungshinweis 1/2026 zur Thematik „Dauer einer Maßnahme-/ Unterrichtsstunde, Maßnahmeteile bei einem Arbeitgeber, betriebliche Lernphasen und asynchronen Maßnahmeanteilen“ der Zentrale der BA erschienen. Dieser Umsetzungshinweis ist ab dem 15. Januar 2026 gültig. Sie finden den Umsetzungshinweis auch zukünftig auf unserer Download-Seite.
Der neue Umsetzungshinweis gilt als Ersatz für die bisherigen Umsetzungshinweise 1/2016 (Maßnahmeanteile bei einem Arbeitgeber / betriebliche Lernphasen) und 2/2016 (Dauer einer Maßnahme-/Unterrichtsstunde).
Durch den neuen Umsetzungshinweis ergeben sich keine aktuellen Änderungsbedarfe, da dieser lediglich die Anforderungen aus den Empfehlungen des Beirates nach § 182 SGB III vom 10. Juni 2025 übernimmt. Träger sollten dennoch prüfen, ob auf Ihrer Seite Handlungsbedarf besteht.
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