Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit eine “Information zur Durchführung von Umschulungen und Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen einer Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz” veröffentlicht. Diese wurden den Fachkundigen Stellen über die Deutsche Akkreditierungsstelle zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus weisen wir auf den neuen § 66a des Pflegeberufegesetzes (im Bundesgesetzblatt am 16.01.2020 veröffentlicht) hin. Demnach können Anpassungsmaßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse auch nach dem 31.12.2019 auf Grundlage der “alten” Gesetzesregelungen erfolgen. Eine Zulassung solcher Maßnahmen ist auch nach dem 31.12.2019 möglich.
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