2018-03: Neue Empfehlungen zur AZAV am 29.03.2018 veröffentlicht

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10. September 2021
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Am 29. März 2018 wurden neue Empfehlungen vom Beirat nach § 182 SGB III veröffentlicht. Das Dokument enthält eine neue Empfehlung, welche sich mit Standards für Träger- und Maßnahme-Zertifikate befasst. Im ersten Schritt besteht der Handlungsbedarf somit auf Seiten der Fachkundigen Stellen. Für Zertifikate von Neuzulassungen (auch erneute Trägerzulassungen) ab dem 01. Juli 2018 sind die Vorgaben verbindliche umzusetzen. Die Qualidata GmbH prüft den Handlungsbedarf und wird ggf. die Zertifikatsvorlagen entsprechend anpassen.