Der Kurzfragebogen für zugelassene Maßnahmen sowie die dazugehörige Anlage für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III wurden durch die BA aktualisiert. Die Verwendung der jeweils aktuellen Vordrucke durch zugelassene Träger ist im Rahmen der Zusammenarbeit mit der BA erforderlich. Hinweise finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.