2020-03 Alternative Lernformen im Rahmen zugelassener Maßnahmen

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10. September 2021
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Aufgrund der Ausbreiten des Coronavirus in Deutschland ist mittlerweile in fast allen Bundesländern der reguläre Betrieb von öffentlichen und privaten Bildungsanbietern untersagt und eingestellt. Um weiterhin Dienstleistungen für Teilnehmenden anbieten zu können, kann der Einsatz von alternativen Lernformen sinnvoll sein. Hierzu hat die Bundesagentur für Arbeit und die Deutsche Akkreditierungsstelle eine Handlungsempfehlung für Fachkundige Stellen herausgegeben. Diese gilt für kurzfristige Änderungen im Rahmen von bereits zugelassenen Maßnahmen.

Die Qualidata GmbH hat für die kurzfristige Änderung von zugelassenen Maßnahmen ein Antragsformular entwickelt. Bitte füllen Sie Seite 1 des Antrags aus und reichen das Dokument im PDF-Format und als Word-Datei bei uns ein. Verwenden Sie hierfür bitte die E-Mail: massnahmen@qualidata.de. Sofern durch den Einsatz von alternativen Lernformen Änderungen an der Konzeption bzw. der Kalkulation entstehen, kann der Träger die notwendigen Unterlagen innerhalb von 8 Wochen nachreichen. Die Qualidata GmbH kann im Vorfeld eine Vorabbescheinigung zur Vorlage bei der Arbeitsagentur / den Jobcentern ausstellen.