2020-03 Coronavirus: Unterbrechung von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen

Allgemein
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10. September 2021
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Am 16. März 2020 hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Regierungschefs der Bundesländer Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur Beschränkung sozialer Kontakte vereinbart. Inzwischen haben alle Bundesländer entsprechende Verordnungen oder Allgemeinverfügungen erlassen. Aus diesen ergeben sich zwingende Verbote entsprechende Angebot in privaten und öffentlichen Bildungseinrichtungen wahrzunehmen. Wir verweisen an dieser Stelle auf ein Trägerrundschreiben der BA vom 20. März 2020.

In diesem Schreiben wird u.a. auf die Anstrengungen von Trägern Bezug genommen, die ein Online-Angebot als Ersatz für die Unterbrechung der physischen Durchführung der Maßnahme anbieten wollen. Wir verweisen hier auch die FAQs der BA für Träger zum Thema Corona. In den FAQs finden Sie auch zwei PDF Dokumente zur Thematik alternativer Lernformen. Wir verzichten darauf, diese direkt über unsere Homepage zum Download anzubieten, da aufgrund der aktuellen Situation sich die Informationen häufig verändern. Bitte informieren Sie sich daher regelmäßig über die Homepage der Bundesagentur für Arbeit. Selbstverständlich stehen auch wir Ihnen für evtl. Fragen zur Verfügung.