2020-03 Coronavirus: Vergütungen von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und Abwicklung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG)

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10. September 2021
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Bitte beachten Sie ein neues Rundschreiben der Bundesagentur für Arbeit vom 30. März 2020. In diesem Schreiben nimmt die BA Stellung zur Vergütung von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen. Sofern Träger bestehende Maßnahmen in anderen Formen (z.B. telefonisch oder digital) oder nachweislich weiter erbringen (z.B. Internatsunterkunft) erfolgt weiterhin eine Vergütung. Die BA wird Anfang April zur “Anzeige” der Weiterführung ein Verfahren über die FAQ unter arbeitsagentur.de veröffentlichen.

Am 28. März 2020 trat das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) in Kraft. Das Gesetz sieht vor, dass die Leistungsträger (mit Ausnahme des 5. und 11. Sozialgesetzbuch) an Erbringer von sozialen Dienstleistungen und Maßnahmeträger Zuschüsse gewähren, um deren Bestand zu sichern. Maßnahmeträger werden in Kürze durch das BMAS zu weiteren Umsetzungsschritten informiert. Im Anschluss informiert die BA über das Antragsverfahren.