2020-03 Infektionsgeschehen Coronavirus (SARS-CoV-2)

Allgemein
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10. September 2021
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Wir möchten unsere Kunden im Zusammenhang mit dem Infektionsgeschehen Coronavirus (SARS-CoV-2) über mögliche Folgen im Zusammenhang mit bestehenden Zertifizierungen informieren. Priorität hat für uns die Gesundheit der Kunden sowie unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir werden daher im Einzelfall prüfen, ob ein terminiertes Audit durchgeführt wird oder unter welchen Bedingungen ein Audit verschoben werden kann. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass eine solche Entscheidung immer im Einzelfall getroffen werden muss. Nehmen Sie bei Fragen mit uns Kontakt auf.

Träger aus dem Bereich der AZAV, welche arbeitsmarktpolitische Maßnahmen durchführen, sollten sich über die Homepage der arbeitsagentur.de informieren. Hier finden Sie ein FAQ, welches bedarfsbezogen aktualisiert wird. Nachtrag: Die FAQs der BA wurden von der Homepage genommen und sind nicht mehr verfügbar.

Entscheidet die BA aus Fürsorge und zum Schutz der Kunden, dass eine begonnen Maßnahme abzubrechen oder geplante Maßnahmen abzusagen sind, erhalten Sie Maßnahmeträger die vereinbarte Vergütung für die Zeit der Unterbrechung der Maßnahme. Werden Standorte aufgrund einer Anordnung der Gesundheitsbehörden geschlossen, handelt es sich um einen Fall der höheren Gewalt. In diesen Fällen entfällt die Leistungspflicht der BA. Sofern Sie betroffen sind, setzten Sie sich bitte umgehende mit dem Regionalen Einkaufszentrum der Agentur für Arbeit in Verbindung.