Bitte beachten Sie, dass die Bundesagentur für Arbeit auf Ihrer Homepage neue Informationen für Bildungsanbieter und Bildungsträger veröffentlicht hat. Für die Weiterführung von Maßnahmen ab dem 01. April 2020 finden Sie wichtige Informationen. Für AVGS-Maßnahmen und Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung finden Sie nun auch ein Deckblatt zur Äquivalenzbescheinigung. Mit diesem Deckblatt können Sie die Weiterführung nun gegenüber der Bundesagentur für Arbeit melden.
Ebenfalls wurden auf der Seite der Bundesagentur Informationen zum Sozialdienstleister-Einsatzgesetzt (SodEG) veröffentlicht. Entsprechende Antragsunterlagen sind nun abrufbar.