2022-04 Verlängerungsmöglichkeit bestehender Äquivalenzbescheinigungen

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4. Juli 2022
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Die Deutsche Akkreditierungsstelle hat die Fachkundigen Stellen Anfang April darüber informiert, dass die Möglichkeit zur Verlängerung bestehender Äquivalenzbescheinigungen besteht. Anbei finden Sie die entsprechende Information des Beirates. „Am Markt existierende Äquivalenzbescheinigungen mit zeitlicher Befristung, deren Gültigkeit vor dem 31. Mai 2022 endet, können automatisch bis zum 31. Mai 2022 verlängert werden, sofern der FKS keine Tatsachen bekannt sind, die dem widersprechen.“ Nehmen Sie zur Verlängerung bestehender Bescheinigungen bitte mit uns Kontakt auf..