2020-05 Wiedereinstieg in Präsenzmaßnahmen

Allgemein
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10. September 2021
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Aufgrund vermehrter Nachfragen unserer Kunden möchten wir Sie darüber informieren, dass auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit zwei Hinweise zum Wiedereinstieg in den Präsenzunterricht veröffentlicht wurden. Demnach sind für den Wiedereinstieg die Vorgaben und Auflagen der Bundesländer zu beachten. Informieren Sie sich über die Allgemeinverfügungen und Rechtsverordnungen der Länder im Bezug auf die Vorgaben für private Bildungseinrichtungen. Eine bundesweit einheitliche Festlegung wird es nicht geben. Es wird geraten sich über Ihre zuständigen Gesundheitsbehörden auf dem Laufenden zu halten.

Sofern die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts erlaubt ist, muss dies unverzüglich dem zuständigen Kostenträger (z.B. Agentur für Arbeit) mitgeteilt werden, damit eine Abstimmung erfolgen kann, wie und wann und mit welchen Auflagen die Wiederaufnahme erfolgt. Im Anschluss hat der Träger die Teilnehmenden zu informieren.