2018-06 neue Bundes-Durchschnittskostensätze der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht

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10. September 2021
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Am 01. Juni 2018 hat die Bundesagentur für Arbeit die neuen B-DKS veröffentlicht. Die Kostensätze gelten für die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 45 SGB III) sowie für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung (§ 81 SGB III). Für Anträge bis zum 31. Mai 2018 gelten noch die Kostensätze vom 01. Juni 2017. Bei Maßnahmezulassungen, die ab dem 01. Juni 2018 eingereicht werden, erfolgt die Überprüfung auf Basis der neuen B-DKS Tabellen. Sie können die B-DKS der Jahre 2017 und 2018 unter Downloads einsehen.