Die Bundesagentur für Arbeit hat am 03. Juni 2019 neue Bundes-Durchschnittkostensätze für die Zulassung von AZAV-Maßnahmen nach den §§ 45 und 81 SGB III veröffentlicht. Für alle Anträge die nach dem 03. Juni 2019 bei der Qualidata GmbH eingehen, gelten die neuen B-DKS. Sie finden diese auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit oder auf unserer Homepage unter Downloads.