2021-06 Informationen zum Einsatz von Software/IT-Tools für digitale Unterschriften

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10. September 2021
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Im Juni 2021 wurde uns von Seiten der Deutschen Akkreditierungsstelle ein Informationsschreiben der Bundesagentur für Arbeit weitergleitet, welches die Fragestellung zum Einsatz von Software/IT-Tools für digitale Unterschriften behandelt.

Grundsätzlich gibt es von Seiten der Bundesagentur für Arbeit keine Einwände gegen den Einsatz entsprechender Softwarelösungen. Jedoch ist durch den Träger sicherzustellen, dass keine Manipulation möglich ist, die elektronische Unterschrift muss aktiv geleistet werden. Auch abrechnungstechnische gibt es keine Vorgaben zur Unterschriftsform.

Der Träger muss auf die Freiwilligkeit der Nutzung und den Zweck hinweisen, dieses sollte dokumentiert werden. Für die Einhaltung des Datenschutzes bleibt der Träger verantwortlich, hierzu sollte dieser ein Konzept für den datenschutzkonformen Einsazt vorhalten und die Erstellung einer Datenschutzfolgeabschätzung wird empfohlen.