2020-07 Neue Bundes-Durchschnittskostensätze (B-DKS) veröffentlicht

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10. September 2021
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Planmäßig am 01. Juli 2020 wurden auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit die neuen Bundes-Durchschnittskostensätze für § 45 und § 81 SGB III Maßnahmen veröffentlicht. Diese Sätze sind für neue Maßnahmeanträge ab sofort gültig. Sie können die neuen B-DKS Listen auf unserer Homepage unter Service/Downloads abrufen.

Bitte beachten Sie, dass das Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Arbeitsförderung (vom 20. Mai 2020) mehrere Änderungen im Bereich der Zulassung von Maßnahmen beinhaltet.

Ab dem 01. Oktober 2020 müssen Kalkulationen von Gruppenmaßnahmen nur noch mit 12 Teilnehmenden erfolgen. Darüber hinaus dürfen die Fachkundigen Stellen ab diesem Zeitpunkt eine B-DKS Überschreitung von bis zu 25% des gültigen Kostensatzes zulassen. Achten Sie bitte darauf, dass die Überschreitungen entsprechend der Regelungen im SGB III und der AZAV sachgerecht begründet werden müssen. Diese Regelung gilt ab Oktober zusätzlich für Überschreitungen im Bereich der § 45 SGB III Maßnahmen.

Zum 01. Januar 2021 werden dann die Zielsetzungen 1 und 2 des § 45 SGB III zusammengelegt. Beachten Sie daher, dass zu diesem Zeitpunkt eine neue B-DKS Liste für § 45 Maßnahmen erscheint.