Am 21. Juli 2021 wurden neue Empfehlungen des Beirates nach § 182 SGB III veröffentlicht. Die neuen Empfehlungen beinhalten Hinweise zur Referenzauswahl im Rahmen des Zulassungsverfahrens von Maßnahmen nach § 45 SGB III und § 81 SGBIII (ab Seite 11). Hierbei handelt es sich nur um eine Klarstellung der bereits existierenden Regelung, daher tritt diese mit sofortiger Wirkung in Kraft. Ebenso gab es eine Klarstellung im Bezug auf die Kalkulation von Maßnahmen und der Gruppengröße von 12 Teilnehmenden (ab Seite 16). Diese Empfehlung is ab dem 01.08.2021 verbindlich anzuwenden. Die Änderungen sind im Dokument unterstrichen, damit eine schnelle Orientierung ermöglich wird.
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