Am 01.07.2022 wurden von Seite der Bundesagentur für Arbeit die neuen Bundes-Durchschnittskostensätze (B-DKS) für Maßnahmezulassungen im Bereich der §45 und §81 Maßnahmen nach dem SGB III veröffentlicht. Sie können die neuen Kostensätze im Download-Bereich der Homepage herunterladen. Beachten Sie bitte, dass diese Kostensätze automatisch für alle Neubeantragungen von Maßnahmen ab dem 01.07.2022 gelten. Ausschlaggebend ist hierfür das Datum der Einreichung der Maßnahmelisten für neue Zulassungsverfahren. Alle Verfahren die vor dem 01.07.2022 bei uns eingegangen sind, werden auf Grundlage der vorherigen Kostensätze bearbeitet.
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