2018-08 Hinweis zur Ausbildung Altenpfleger/in – Pflegeberufsreformgesetz

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10. September 2021
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Anfang August wurden die Fachkundigen Stellen von Seiten der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) auf die Auswirkungen des Pflegeberufsreformgesetzes (PflBRefG) bezüglich der Ausbildung im Bereich der Altenpfleger/in hingewiesen.

“Mit dem Inkrafttreten des Pflegeberufereformgesetz (s. § 66 PflBRefG) ist festgelegt, dass Ausbildungen in der Altenpflege nach dem bisher gültigen Gesetz (Altenpflegegesetz) noch bis zum 31.12.2019 begonnen werden dürfen und bis zum 31.12.2024 beendet sein müssen.
Ab dem 1.1.2020 darf nur noch nach dem neuen Gesetz, dem PflBRefG, ausgebildet werden. Das bedeutet, dass auch die Teilnehmer/innen, die die Voraussetzungen für eine verkürzte Ausbildung erfüllen, ab dem 01.01.2020 eine Ausbildung zum „Pflegefachfrau/Pflegefachmann“ nach dem PflBReG beginnen müssten.”