Von Seiten der Bundesagentur für Arbeit wurde den Fachkundigen Stellen eine neue Kalkulationsvorlage für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung zur Verfügung gestellt. Diese unterscheidet nun beispielsweise bei der Dauer der Maßnahme die Länge in Wochen incl. und ohne Ferien. Die Raumkosten können in der neuen Vorlage nach Stunden oder Monaten berücksichtigt werden. Neu aufgeführt wurden die Kosten der Unterauftragnehmern (z.B. Fahrschulen, Berufsschulen), welche zukünftig gesondert ausgewiesen werden müssen.
Diese Vorlage ist kein verbindliches Dokument im Rahmen des Zulassungsverfahren, erleichtert uns jedoch die Prüfung der Kalkulationen und beschleunigt somit das Zulassungsverfahren von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung. Gerne stellen wir Ihnen auch eine Vorlage für AVGS-Maßnahmen zur Verfügung.