Am 01.10.2020 sind weitere Änderungen des SGB III bzw. der AZAV in Kraft getreten. Diese haben Auswirkungen auf das Verfahren der Zulassung von Maßnahmen nach den §§ 45, 81 und 82 des SGB III. Im Zulassungsverfahren ändern sich ab sofort die folgenden Punkte:
Verfahrenshinweis der Qualidata GmbH:
Aufgrund der o.g. Änderungen haben wir unsere Unterlagen im Zulassungsverfahren überarbeitet. Für alle Anträge (Maßnahmelisten) ab dem 01. Oktober 2020 gelten die neuen Unterlagen. Sie können die neuen Maßnahmelisten im Downloadbereich abrufen. Bei B-DKS Überschreitungen, unabhängig von der Höhe, müssen die Träger zukünftig neben dem Maßnahebogen der Qualidata GmbH auch einen Übersichtsbogen der Bundesagentur für Arbeit ausfüllen. Die Zulassungsgebühren wurden für Maßnahmen über dem B-DKS erhöht.
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