2018-11 Neue Umsetzungshinweise der Bundesagentur für Arbeit

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10. September 2021
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Am 29.10.2018 wurden zwei neue Umsetzunghinweise der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht, welche für die Zulassungen im AZAV-Bereich relevant sind.

Der Umsetzunghinweis 2/2018 befasst sich mit dem Entzug von Trägerzulassungen und ist ab 01.11.2018 gültig. Diese müssen zeitnah von den Fachkundigen Stellen an die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) gemeldet werden. Diese informiert die Bundesagentur für Arbeit über den Entzug.

Im Umsetzunghinweis 3/2018 geht es um die Auslagerung von Unterricht an Berufsschulen bei Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung (gültig ab 12.11.2018). Der Hinweis legt fest, dass auch für evtl. Auslagerungen an Berufsschulen die Regelungen für die Unterauftragsvergabe zu berücksichtigen sind. Sollte der Umfang der Untervergabe somit größer als 10 Prozent sein, muss auch die Berufsschule eine Trägerzulassung nachweisen können. Ferner ist eine Auslagerung an Berufsschulen bei der Kalkulation des Trägers (Kosten, Unterrichtsstunden) zu berücksichtigen und von der Fachkundigen Stelle zu prüfen.