Anfang November 2019 wurden neue Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III veröffentlicht. Sie können die aktuellen Empfehlungen hier downloaden. Für Träger haben die neuen Empfehlungen nur indirekte Wirkung, da diese Vorgaben für AZAV-Träger- und Maßnahmenzertifikate ab dem 01.01.2020 festlegen. Spätestens ab diesem Zeitpunkt müssen die Ordnungsnummern auf allen Zertifikaten von Neuzulassungen aufgeführt werden. Wir tauschen bestehende Träger-Zertifikate im Rahmen der jährlichen Überwachungen aus.
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