2021-11 Verlängerung der Äquivalenzbescheinigungen für AZAV-Maßnahmen bis zum 31.03.2022

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4. Juli 2022
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Die Deutsche Akkreditierungsstelle hat uns am 25.11.2021 darüber informiert, dass ausgestellte Äquivalenzbescheinigungen für AZAV-Maßnahmen automatisch bis zum 31.03.2022 verlängert werden. Dieses betrifft alle von der Qualidata GmbH ausgestellten Bescheinigugnen. Ursprünlich war vorgesehen, dass die Bescheinigungen nur bis zum 31.12.2021 gelten. Es bedarf keiner neuen Bescheinigung. Zeitnah soll hierzu auch eine Empfehlung des Beirats gem. § 182 SGB III veröffentlicht werden. Sobald diese zur Verfügung steht, werden wir die Empfehlung auf unserer Homepage veröffentlichen.

Nachtrag: Eine angepasste Empfehlung des Beirates wurde veröffentlicht. Am Ende dieser Empfehlung finden Sie auch den Hinweis, dass bestehende Bescheinigungen bis zum 31.03.2022 gültig sind. Wir haben zum besseren Auffinden die entsprechenden Passagen für Sie gelb markiert.