2020-12 Sonderempfehlung “Pandemiebedingte Änderungszulassung” des Beirats nach §182 SGB III

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10. September 2021
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Der Beirat nach §182 SGB III hat am 15.12.2020 eine Sonderempfehlung “Pandemiebedingte Änderungszulassug” aufgrund der erneuten Einschränkungen durch die Corona-Pandemie veröffentlicht. Grundsätzlich wurde hier das Verfahren der Änderungszulassung beschrieben. Sollen alternative Lernformen dauerhaft angewendet werden, so muss entweder eine Änderungszulassung oder eine Neuzulassung der Maßnahme erfolgen. Darüber hinaus können weiterhin Äquivalenzbescheinigungen erteilt werden. Auch dieses Vorgeben ist nochmals beschrieben. Darüber hinaus wurde klargestellt, dass Bescheinigungen ohne zeitliche Befristung längstens bis zum 31. Dezember 2021 gelten.

Weitere Informationen zur Weiterführung von Maßnahmen finden Sie auch auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit unter der Seite “Weiterführung von Maßnahmen”.