2026-10 Übergangsregelungen DIN EN ISO 9001:2015

Allgemein
bpetersen
21. Oktober 2026
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Die neue DIN EN ISO 9001:2026 wurde im September 2026 veröffentlicht. Seit kurzer Zeit kann die Norm nun auch in der deutschen Version erworben werden. Sie können die neue Norm über die Webseite der DIN Media käuflich erwerben.

Über die Webseite Global ACI wurden nun auch die Übergangsanforderungen für ISO 9001:2026 veröffentlicht. Wir möchten Sie heute über den Zeitablauf der Umstellung informieren:

  • September 2026: Veröffentlichung der ISO 9001
  • 31. März 2027: Akkreditierungsstellen (DAkkS) müssen den Übergangsprozess festlegen
  • 30. Juni 2027: Zertifizierungsstellen (Qualidata GmbH) müssen Antrag auf Änderung bei der Akkreditierungsstelle stellen
  • 30. September 2027: alle Zertifizierungsstellen sollen von der Akkreditierungsstelle auf die neue Norm umgestellt sein
  • 31. März 2028: bis zu diesem Zeitpunkt sind noch Erst- und Re-Zertifizierungen auf Basis der DIN EN ISO 9001:2015 möglich
  • 01. April 2028: Erst- und Re-Zertifizierungen nur noch auf Basis der DIN EN ISO 9001:2026 möglich
  • 30. September 2029: bis zu diesem Stichtag müssen alle Zertifizierung auf die neue ISO 9001:2026 umgestellt sein

Die Qualidata GmbH wird bis Ende 2026 einen internen Prozess für die Umstellung der Zertifizierungen erarbeiten und zeitnah einen Antrag auf Änderung der Akkreditierungsstelle bei der DAkkS stellen (sobald dieses möglich ist). Sofern es eine Übergangsregelung gibt, werden wir die Bestandskunden automatisch informieren. Wir gehen jedoch davon aus, dass die ersten Audits frühstens im 2. bzw. 3. Quartal 2027 erfolgen können.

Sie können aktuell prüfen, wann für Ihr Unternehmen ein günstiger Zeitpunkt für die Auditierung auf Basis der neuen Norm besteht. In der Regel eignet sich für die Umstellung die Re-Zertifizierung, da im Rahmen der Re-Zertifizierung alle Normpunkte geprüft werden müssen und auch im Vorfeld eine Dokumentenprüfung erfolgt. Hier ist daher voraussichtlich mit keinem zusätzlichen Auditaufwand zu rechnen. Grundsätzlich kann eine Umstellung auch innerhalb eines Überwachungsaudits erfolgen (voraussichtlich mit einem Zusatzaufwand). Wichtig ist, dass ab dem 01.04.2028 alle Erst- und Re-Zertifizierungen auf Basis der neuen Normversion erfolgen müssen. Sollten Sie zum Beispiel im 2. Halbjahr 2028 bereits eine Re-Zertifizierung haben, so können Sie den Überganszeitraum nicht bis zum 30. September 2029 ausnutzen.